Produkt zum Begriff Besichtigung:
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Stürzer, Rudolf: Mietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z , Als Vermieter und Vermieterin müssen Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein und schnell einen Überblick über Änderungen gewinnen. In diesem Nachschlagewerk finden Sie für jedes Problem das passende Stichwort, ob Mietnomaden, Mieterhöhungen nach Modernisierung. Die Experten von Haus + Grund München geben fundierten und verständlichen Rat, um Ihre Immobilie rentabel zu vermieten. Inhalte: Stichworte von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug Mietpreisbremse: Was Sie beachten müssen Datenschutzbestimmungen: Was Vermieter und Vermieterinnen fragen und speichern dürfen Korrektes Vorgehen bei kleinen Modernisierungsmaßnahmen Gestaltung von Mietverträgen: Welche Klauseln zulässig sind Regelungen zur Vereinbarkeit von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle BGH-Urteile und Gesetze Neu in der 8. Auflage: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: aktuelle energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen, geplante Förderungen, Umlage auf die Miete Mietrechtliche Änderungen: Co2-Aufteilungsgesetz, Heizkostennovelle, Balkonkraftwerke, Mieterstrom Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Mietrecht
Mietrecht , Zum Werk Der berühmte Großkommentar hilft, im Mietrecht die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit und die Regelungen zum Schutz der Vertragsparteien richtig miteinander abzustimmen. Das erstklassige Standardwerk zum gesamten Wohnraum- und Gewerberaummietrecht bietet ein einmaliges Informationsangebot zum geltenden Mietrecht. Durch die kommentarmäßige Darstellung kommt das Werk der Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft und Richterschaft entgegen, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse werden dargestellt. Vorteile auf einen Blick - Geschäftsraum- und Wohnraummietrecht gemeinsam kommentiert - mit rund 3000 Seiten Spitzenposition an Umfang und Ausführlichkeit - aktuell mit Rechtsstand Oktober 2023 - eigenes Kapitel zum Prozessrecht, systematisch dargestellt - bereits mit den Änderungen aus der GEG-Novelle 2023 (»Heizungsgesetz«) zu BGB und HeizkostenV - erstmals mit Kommentierung der einschlägigen §§ aus der Insolvenzordnung (§§ 108-112 InsO) - erstmals mit Kommentierung von CO2KostAufG und Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungs-Verordnung (FFVAV) - erstmals mit Kommentierung der Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiMiMav und EnSikuMaV) Zur Neuauflage Berücksichtigt sind nach den großen Novellen MietRÄndG 2013, MietNovG ("Mietpreisbremse") 2015, MietAnpG 2019, Covid-19-Gesetz 2020 und dem MsRG 2021 alle aktuellen relevanten BGH-Entscheidungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklauseln, Modernisierungsmaßnahmen, Untermiete, Kündigung, Covid-19-Pandemie bis einschließlich Sommer 2023. Zielgruppe Für Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, Hausverwaltungen sowie Wohnungsämter etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 16. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231203, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Grauer Kommentar##, Redaktion: Börstinghaus, Ulf P., Auflage: 23016, Auflage/Ausgabe: 16. Auflage, Keyword: Mietrechtsnovelle; Wohnfläche; Kündigung; Modernisierung; Mieterhöhung; Mängel; Betriebskosten; Nebenkosten; Energieeinsparung; Mietpreisbremse; Bestellerprinzip; Mietrechtsnovellierungsgesetz; MietNovG; Schmidt-Futterer; WiStG; ZPO; MietR; Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Miete, Miethöhe, angespannte Wohnungsmärkte; Mietspiegel; Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit; Heizkostenverordnung; Beendigung des Mietverhältnisses; MiethöheverlängerungsG 2019; MiethöheverbessG 2020; Mietanpassungsgesetz 2018; Miethöhe; MIete; COVID-19-G (Art. 240 EGBGB § 2), Fachschema: Mietrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 3280, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2366117, Vorgänger EAN: 9783406762123 9783406731259 9783406699382 9783406678974 9783406638770, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0200, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 112270
Preis: 199.00 € | Versand*: 0 €
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Was darf Vermieter bei Besichtigung?
Was darf Vermieter bei Besichtigung? Vermieter dürfen die Mietwohnung besichtigen, um den Zustand zu überprüfen oder potenzielle Mieter zu zeigen. Sie müssen jedoch vorher einen Termin vereinbaren und die Zustimmung des aktuellen Mieters einholen. Während der Besichtigung dürfen Vermieter keine persönlichen Gegenstände durchsuchen oder ohne Erlaubnis Schränke öffnen. Mieter haben das Recht, die Anwesenheit des Vermieters während der Besichtigung zu verlangen.
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Was tun wenn Mieter Besichtigung verweigert?
Was tun, wenn ein Mieter die Besichtigung seiner Wohnung verweigert? Zunächst sollte man versuchen, das Gespräch mit dem Mieter zu suchen und die Gründe für die Verweigerung zu klären. Falls der Mieter weiterhin nicht kooperativ ist, kann man sich an den Vermieter oder gegebenenfalls an einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorschriften und die im Mietvertrag festgelegten Regelungen zu beachten. Letztendlich kann im schlimmsten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht gezogen werden, wenn der Mieter weiterhin die Besichtigung verweigert.
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Ist der Mieter verpflichtet Nachmieter Besichtigung?
Ist der Mieter verpflichtet, potenzielle Nachmieter zur Besichtigung der Wohnung einzuladen? In der Regel ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachmieter zur Besichtigung einzuladen. Es liegt im Ermessen des Mieters, ob er dies tun möchte. Allerdings kann es im eigenen Interesse des Mieters liegen, einen geeigneten Nachmieter zu finden, um mögliche Kosten für Leerstand zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Mietvertrag oder mit dem Vermieter zu prüfen, um sicherzustellen, ob eine Besichtigung mit potenziellen Nachmietern erforderlich ist.
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Wie oft muss Mieter Besichtigung dulden?
Wie oft muss ein Mieter Besichtigungen dulden? Grundsätzlich muss ein Mieter Besichtigungen durch den Vermieter oder potenzielle Käufer dulden, sofern sie angemessen angekündigt werden. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an Besichtigungen, die ein Mieter dulden muss. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Besichtigungen nicht übermäßig häufig stattfinden und die Privatsphäre des Mieters respektiert wird. Im Zweifelsfall kann ein Mieter sich an seinen Mietvertrag oder an örtliche Gesetze und Bestimmungen halten, um seine Rechte zu kennen.
Ähnliche Suchbegriffe für Besichtigung:
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Westner, Martina: Mietminderung
Mietminderung , Mietminderungen bei Wohnungsmängeln zählen zu den Hauptkonfliktpotenzialen zwischen Vermietern und Mietern. Vermieter und Vermieter sind unsicher, wie sie richtig reagieren, Mieter wollen rechtssichere Informationen, die den Vermieter veranlassen, Mängel zu beseitigen. Dieses Buch bietet Rechtssicherheit für beide Parteien. Es zeigt Ihnen, wie Sie als Mieterin bzw. Mieter Mängel z.B. Schimmelbildung oder Lärmbelästigung nachweisen und wie Sie als Vermieter darauf reagieren können. Mithilfe der Mietminderungstabelle erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Minderung es gibt und wie Vermieter dagegen vorgehen können. Dazu gibt es Tipps zu allen juristischen Schritten und zur Lösung von Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Inhalte: Was ist ein Mangel? Bemessungsgrundlage der Minderung Ausschluss der Mietminderung: Unerheblichkeit des Mangels, Kenntnis des Mieters bei Vertragsabschluss, Schadensverursachung durch den Mieter, Vereitelung von Erhaltungsmaßnahmen u.v.m. Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Besonderheiten bei Lärm, bei Feuchte und Schimmel, Umweltgiften Wann sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt Neu in der 2. Auflage: Die häufigsten Minderungsgründe Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten
Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Hilfe: von der Mietersuche bis zur Kündigung mit Musterbriefen und Vorlagen zum Download mit steuerlichen Hinweisen und Tipps mit praxisnahen Beispielen.
Preis: 28.99 € | Versand*: 1.95 € -
Weinbrenner, Lars: Kündigung
Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 € -
Gramlich, Bernhard: Mietrecht
Mietrecht , Zum Werk Der größte Teil der Bevölkerung wird als Mieterin und Mieter oder Vermieterin und Vermieter von den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts betroffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen können sehr weitgehend sein. Entsprechend stark ist das Bedürfnis nach Information. Die Mietrechtspraxis erhält eine handliche Zusammenfassung der wichtigsten obergerichtlichen Entscheidungen. Der vorliegende Kompakt-Kommentar bietet interessierten Nichtjuristinnen und Nichtjuristen einen knappen Überblick über die im Mietrecht typischen Probleme und praktische Hilfe bei deren Lösung. Besonderes Gewicht wird auf die im Zusammenhang mit Kündigung und Mieterhöhung stehenden Fragen gelegt. Auf Sonderbestimmungen für den öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum wird jeweils hingewiesen. Vorteile auf einen Blick das Wichtigste zum Mietrecht im handlichen Format anschauliche Darstellung besonders geeignet für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, die sich mit dem Mietrecht befassen müssen Zur Neuauflage Die 16. Auflage berücksichtigt die neue Rechtsprechung des BGH zu den besonders praxiswichtigen Themenkreisen Schönheitsreparaturen, Heizkostenabrechnung und Kündigung sowie neue Gesetzgebung wie einerseits die Mietpreisbremse zur maximalen Mieterhöhung in angespannten Wohnungsmärkten, andererseits die erweiterte Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG) und das Mietspiegelreformgesetz. Zielgruppe Für Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Maklerinnen und Makler, Wohnungsverwaltung, Rechtsanwaltschaft. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 55.00 € | Versand*: 0 €
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Wie lange vorher muss Vermieter Besichtigung ankündigen?
Wie lange vorher muss Vermieter Besichtigung ankündigen? In der Regel muss ein Vermieter eine Besichtigung mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen. Dies gibt dem Mieter genügend Zeit, um sich auf die Besichtigung vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie zu einem geeigneten Zeitpunkt stattfindet. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Privatsphäre des Mieters respektiert und angemessen ankündigt, um Konflikte zu vermeiden. In einigen Fällen können auch spezifische Regelungen im Mietvertrag festgelegt sein, die die Ankündigungsfrist regeln.
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Was tun wenn Mieter keine Besichtigung zulässt?
Was tun, wenn Mieter keine Besichtigung zulassen? In einem solchen Fall ist es wichtig, die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters zu kennen. Zunächst sollte versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, indem man das Gespräch mit dem Mieter sucht und die Gründe für die Verweigerung der Besichtigung klärt. Falls dies nicht möglich ist, kann der Vermieter versuchen, eine Besichtigung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gerichtlich durchzusetzen. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen.
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Kann der Vermieter draußen warten, während einer Besichtigung?
Ja, der Vermieter kann draußen warten, während einer Besichtigung. Es ist üblich, dass der Vermieter den Mietinteressenten die Privatsphäre gewährt, um die Wohnung in Ruhe zu besichtigen. Der Vermieter kann jedoch in der Nähe bleiben, um eventuelle Fragen zu beantworten oder weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
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Warum verlangt der Vermieter eine Kaution vor der Besichtigung?
Es ist ungewöhnlich, dass ein Vermieter eine Kaution vor der Besichtigung verlangt. In den meisten Fällen wird die Kaution erst nach Abschluss des Mietvertrags und vor dem Einzug fällig. Wenn ein Vermieter jedoch eine Kaution vor der Besichtigung verlangt, könnte dies darauf hinweisen, dass er besorgt ist, dass potenzielle Mieter Schäden verursachen könnten und er sich absichern möchte. Es ist wichtig, die genauen Gründe für diese Anforderung mit dem Vermieter zu klären, bevor man eine Entscheidung trifft.
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