Produkt zum Begriff Kaution:
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Stürzer, Rudolf: Mietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z , Als Vermieter und Vermieterin müssen Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein und schnell einen Überblick über Änderungen gewinnen. In diesem Nachschlagewerk finden Sie für jedes Problem das passende Stichwort, ob Mietnomaden, Mieterhöhungen nach Modernisierung. Die Experten von Haus + Grund München geben fundierten und verständlichen Rat, um Ihre Immobilie rentabel zu vermieten. Inhalte: Stichworte von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug Mietpreisbremse: Was Sie beachten müssen Datenschutzbestimmungen: Was Vermieter und Vermieterinnen fragen und speichern dürfen Korrektes Vorgehen bei kleinen Modernisierungsmaßnahmen Gestaltung von Mietverträgen: Welche Klauseln zulässig sind Regelungen zur Vereinbarkeit von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle BGH-Urteile und Gesetze Neu in der 8. Auflage: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: aktuelle energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen, geplante Förderungen, Umlage auf die Miete Mietrechtliche Änderungen: Co2-Aufteilungsgesetz, Heizkostennovelle, Balkonkraftwerke, Mieterstrom Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Mietrecht
Mietrecht , Zum Werk Der berühmte Großkommentar hilft, im Mietrecht die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit und die Regelungen zum Schutz der Vertragsparteien richtig miteinander abzustimmen. Das erstklassige Standardwerk zum gesamten Wohnraum- und Gewerberaummietrecht bietet ein einmaliges Informationsangebot zum geltenden Mietrecht. Durch die kommentarmäßige Darstellung kommt das Werk der Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft und Richterschaft entgegen, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse werden dargestellt. Vorteile auf einen Blick - Geschäftsraum- und Wohnraummietrecht gemeinsam kommentiert - mit rund 3000 Seiten Spitzenposition an Umfang und Ausführlichkeit - aktuell mit Rechtsstand Oktober 2023 - eigenes Kapitel zum Prozessrecht, systematisch dargestellt - bereits mit den Änderungen aus der GEG-Novelle 2023 (»Heizungsgesetz«) zu BGB und HeizkostenV - erstmals mit Kommentierung der einschlägigen §§ aus der Insolvenzordnung (§§ 108-112 InsO) - erstmals mit Kommentierung von CO2KostAufG und Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungs-Verordnung (FFVAV) - erstmals mit Kommentierung der Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiMiMav und EnSikuMaV) Zur Neuauflage Berücksichtigt sind nach den großen Novellen MietRÄndG 2013, MietNovG ("Mietpreisbremse") 2015, MietAnpG 2019, Covid-19-Gesetz 2020 und dem MsRG 2021 alle aktuellen relevanten BGH-Entscheidungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklauseln, Modernisierungsmaßnahmen, Untermiete, Kündigung, Covid-19-Pandemie bis einschließlich Sommer 2023. Zielgruppe Für Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, Hausverwaltungen sowie Wohnungsämter etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 16. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231203, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Grauer Kommentar##, Redaktion: Börstinghaus, Ulf P., Auflage: 23016, Auflage/Ausgabe: 16. Auflage, Keyword: Mietrechtsnovelle; Wohnfläche; Kündigung; Modernisierung; Mieterhöhung; Mängel; Betriebskosten; Nebenkosten; Energieeinsparung; Mietpreisbremse; Bestellerprinzip; Mietrechtsnovellierungsgesetz; MietNovG; Schmidt-Futterer; WiStG; ZPO; MietR; Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Miete, Miethöhe, angespannte Wohnungsmärkte; Mietspiegel; Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit; Heizkostenverordnung; Beendigung des Mietverhältnisses; MiethöheverlängerungsG 2019; MiethöheverbessG 2020; Mietanpassungsgesetz 2018; Miethöhe; MIete; COVID-19-G (Art. 240 EGBGB § 2), Fachschema: Mietrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 3280, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2366117, Vorgänger EAN: 9783406762123 9783406731259 9783406699382 9783406678974 9783406638770, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0200, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 112270
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Wie viel Kaution einbehalten für Nebenkosten?
Wie viel Kaution einbehalten werden kann für Nebenkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Mietvertrag und den tatsächlichen Nebenkosten. In der Regel darf der Vermieter nur die tatsächlich angefallenen Nebenkosten von der Kaution einbehalten. Es ist wichtig, dass die Nebenkostenabrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Falls der Vermieter mehr als die tatsächlichen Nebenkosten einbehalten möchte, sollte dies genau geprüft und gegebenenfalls angefochten werden. Es empfiehlt sich, im Mietvertrag genau festzuhalten, wie mit den Nebenkosten und der Kaution umgegangen wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wie lange Kaution einbehalten Nebenkosten?
Wie lange kann die Kaution für Nebenkosten einbehalten werden? Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Innerhalb dieser Zeit muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter vorlegen. Sollten keine offenen Forderungen bestehen, muss die Kaution innerhalb von sechs Monaten zurückgezahlt werden. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Frist einhält, da er sonst dem Mieter Schadensersatz zahlen muss. Es empfiehlt sich daher, die Nebenkostenabrechnung zeitnah zu erstellen und die Kaution schnellstmöglich zurückzuzahlen.
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Kann mein Vermieter bei der Wohnungsübergabe mehr Geld als die Kaution für Reparaturen verlangen?
Nein, der Vermieter kann bei der Wohnungsübergabe nicht mehr Geld als die vereinbarte Kaution für Reparaturen verlangen. Die Kaution dient dazu, eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen des Mieters abzudecken. Wenn der Vermieter zusätzliche Kosten geltend machen möchte, muss er dies separat nachweisen und mit dem Mieter vereinbaren.
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Für was kann Vermieter Kaution einbehalten?
Für was kann Vermieter Kaution einbehalten?
Ähnliche Suchbegriffe für Kaution:
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Westner, Martina: Mietminderung
Mietminderung , Mietminderungen bei Wohnungsmängeln zählen zu den Hauptkonfliktpotenzialen zwischen Vermietern und Mietern. Vermieter und Vermieter sind unsicher, wie sie richtig reagieren, Mieter wollen rechtssichere Informationen, die den Vermieter veranlassen, Mängel zu beseitigen. Dieses Buch bietet Rechtssicherheit für beide Parteien. Es zeigt Ihnen, wie Sie als Mieterin bzw. Mieter Mängel z.B. Schimmelbildung oder Lärmbelästigung nachweisen und wie Sie als Vermieter darauf reagieren können. Mithilfe der Mietminderungstabelle erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Minderung es gibt und wie Vermieter dagegen vorgehen können. Dazu gibt es Tipps zu allen juristischen Schritten und zur Lösung von Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Inhalte: Was ist ein Mangel? Bemessungsgrundlage der Minderung Ausschluss der Mietminderung: Unerheblichkeit des Mangels, Kenntnis des Mieters bei Vertragsabschluss, Schadensverursachung durch den Mieter, Vereitelung von Erhaltungsmaßnahmen u.v.m. Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Besonderheiten bei Lärm, bei Feuchte und Schimmel, Umweltgiften Wann sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt Neu in der 2. Auflage: Die häufigsten Minderungsgründe Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten
Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Hilfe: von der Mietersuche bis zur Kündigung mit Musterbriefen und Vorlagen zum Download mit steuerlichen Hinweisen und Tipps mit praxisnahen Beispielen.
Preis: 28.99 € | Versand*: 1.95 € -
Weinbrenner, Lars: Kündigung
Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 € -
Gramlich, Bernhard: Mietrecht
Mietrecht , Zum Werk Der größte Teil der Bevölkerung wird als Mieterin und Mieter oder Vermieterin und Vermieter von den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts betroffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen können sehr weitgehend sein. Entsprechend stark ist das Bedürfnis nach Information. Die Mietrechtspraxis erhält eine handliche Zusammenfassung der wichtigsten obergerichtlichen Entscheidungen. Der vorliegende Kompakt-Kommentar bietet interessierten Nichtjuristinnen und Nichtjuristen einen knappen Überblick über die im Mietrecht typischen Probleme und praktische Hilfe bei deren Lösung. Besonderes Gewicht wird auf die im Zusammenhang mit Kündigung und Mieterhöhung stehenden Fragen gelegt. Auf Sonderbestimmungen für den öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum wird jeweils hingewiesen. Vorteile auf einen Blick das Wichtigste zum Mietrecht im handlichen Format anschauliche Darstellung besonders geeignet für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, die sich mit dem Mietrecht befassen müssen Zur Neuauflage Die 16. Auflage berücksichtigt die neue Rechtsprechung des BGH zu den besonders praxiswichtigen Themenkreisen Schönheitsreparaturen, Heizkostenabrechnung und Kündigung sowie neue Gesetzgebung wie einerseits die Mietpreisbremse zur maximalen Mieterhöhung in angespannten Wohnungsmärkten, andererseits die erweiterte Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG) und das Mietspiegelreformgesetz. Zielgruppe Für Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Maklerinnen und Makler, Wohnungsverwaltung, Rechtsanwaltschaft. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 55.00 € | Versand*: 0 €
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Wann muss Vermieter Kaution freigeben?
Der Vermieter muss die Kaution in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses freigeben. Dies setzt voraus, dass keine offenen Forderungen des Vermieters gegen den Mieter bestehen, die mit der Kaution verrechnet werden können. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine detaillierte Aufstellung über eventuelle Abzüge von der Kaution zu geben. Falls der Vermieter die Kaution nicht fristgerecht zurückzahlt, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten, um sein Geld einzufordern. Es ist ratsam, bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll anzufertigen, um mögliche Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung und eventuelle Schäden zu vermeiden.
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Kann Mieter Kaution selbst anlegen?
Kann Mieter Kaution selbst anlegen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass Mieter ihre Kaution selbst anlegen. Allerdings müssen sie dabei die gesetzlichen Vorgaben beachten, zum Beispiel dass die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen angelegt werden muss. Zudem sollten Mieter darauf achten, dass die Anlage sicher und flexibel ist, damit sie im Falle eines Auszugs schnell über die Kaution verfügen können. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Vermieter abzuklären, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. Es ist auch ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu minimieren.
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Kann ein neuer Vermieter Kaution verlangen?
Kann ein neuer Vermieter Kaution verlangen? Ja, ein neuer Vermieter kann in der Regel eine Kaution verlangen, um sich gegen mögliche Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzusichern. Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt und variiert je nach Land oder Region. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Kaution auf einem separaten Konto hinterlegt und dem Mieter eine schriftliche Quittung ausstellt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen, abzüglich eventueller berechtigter Kosten.
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Wann muss Vermieter Kaution nicht zurückzahlen?
Der Vermieter muss die Kaution nicht zurückzahlen, wenn der Mieter noch offene Mietzahlungen oder Nebenkosten hat. Ebenso kann die Kaution einbehalten werden, wenn Schäden in der Wohnung entstanden sind, die über normale Abnutzung hinausgehen. Wenn der Mieter Vertragsstrafen oder Bußgelder verursacht hat, kann der Vermieter diese ebenfalls mit der Kaution verrechnen. Zudem kann die Kaution einbehalten werden, wenn der Mieter Möbel oder Einrichtungsgegenstände in der Wohnung zurückgelassen hat. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Gründe für die Einbehaltung der Kaution detailliert und nachvollziehbar darlegt.
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